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<oembed><version>1.0</version><provider_name>K&#xF6;stlin</provider_name><provider_url>https://kostlin.de/en</provider_url><author_name>AAD</author_name><author_url>https://kostlin.de/en/author/aad/</author_url><title>AGB</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="ukSp2uFfTr"&gt;&lt;a href="https://kostlin.de/en/agb/"&gt;AGB&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://kostlin.de/en/agb/embed/#?secret=ukSp2uFfTr" width="600" height="338" title=""AGB" - K&#xF6;stlin" data-secret="ukSp2uFfTr" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script&gt;
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Entsprechende Auftr&#xE4;ge werden aus&#xAD;schlie&#xDF;lich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef&#xFC;hrt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr&#xFC;cklich widersprechen. &#xA7;&#xA0;305b BGB bleibt unber&#xFC;hrt. &#xA0; PREISE Die im Angebot bzw. der Preisliste genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver&#xE4;ndert bleiben.Bei Auftr&#xE4;gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdr&#xFC;ckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie&#xDF;en Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachtr&#xE4;gliche &#xC4;nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr&#xE4;gliche &#xC4;nderungen gelten z. B. eine erneute, ge&#xE4;nderte Datenlieferung, Text&#xE4;nderungen oder auch farbliche &#xC4;nderungen/Anpassungen. Skizzen, Entw&#xFC;rfe, Probesatz, Korrekturabz&#xFC;ge, &#xC4;nderung angelieferter/&#xFC;bertragener Daten und &#xE4;hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. &#xA0; ZAHLUNG Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei au&#xDF;ergew&#xF6;hnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt wer&#xAD;den. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr&#xE4;ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zur&#xFC;ckbehaltungsrecht aus&#xFC;ben. Dies gilt nicht f&#xFC;r etwaige auf Fertigstellungs- oder M&#xE4;ngelbeseitigungskosten gerichtete Anspr&#xFC;che des Auftraggebers. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erf&#xFC;llung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsf&#xE4;higkeit des Auftraggebers gef&#xE4;hrdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur&#xFC;ckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgem&#xE4;&#xDF;en Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verh&#xE4;ltnis beruhen. &#xA7; 321 II BGB bleibt unber&#xFC;hrt. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschlie&#xDF;lich der Nebenkosten gem. Ziff. II (&#x201E;Preise&#x201C;) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H&#xF6;he von 9 Prozentpunkten &#xFC;ber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Anspr&#xFC;che wird hierdurch nicht ausgeschlossen. &#xA0; LIEFERUNG Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f&#xFC;r den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus&#xE4;tzliche Kosten entstehen. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zuf&#xE4;lligen Untergangs und der zuf&#xE4;lligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber &#xFC;ber, sobald die Sendung an die den Transport durchf&#xFC;hrende Person &#xFC;bergeben worden ist. Verz&#xF6;gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus &#xA7;&#xA0;323 BGB nur aus&#xFC;ben, wenn die Verz&#xF6;gerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine &#xC4;nderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsst&#xF6;rungen &#x2013; sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers &#x2013; wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen F&#xE4;lle h&#xF6;herer Gewalt, berechtigen erst dann zur K&#xFC;ndigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verl&#xE4;ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz&#xF6;gerung. Eine K&#xFC;ndigung ist jedoch fr&#xFC;hestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsst&#xF6;rung m&#xF6;glich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F&#xE4;llen ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempel-vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst&#xE4;nden ein Zur&#xFC;ckbehaltungsrecht gem&#xE4;&#xDF; &#xA7;&#xA0;369 HGB bis zur vollst&#xE4;ndigen Erf&#xFC;llung aller f&#xE4;lligen Forderungen aus der Gesch&#xE4;ftsverbindung zu. Bei Abrufauftr&#xE4;gen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufauftr&#xE4;gen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbest&#xE4;tigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollst&#xE4;ndig zu liefern oder nach &#xA7;&#xA0;323 BGB vom Vertrag zur&#xFC;ckzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unber&#xFC;hrt. &#xA0; EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst&#xE4;ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollst&#xE4;ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf&#xE4;ndet, noch zur Sicherheit &#xFC;bereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverz&#xFC;glich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh&#xF6;rende Ware erfolgen. Zur Weiterver&#xE4;u&#xDF;erung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem&#xE4;&#xDF;en Gesch&#xE4;ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver&#xE4;u&#xDF;erung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. &#xDC;bersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10&#xA0;%, so wird der Auftragnehmer &#x2013; auf Verlangen des Auftraggebers &#x2013; Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem&#xE4;&#xDF; &#xA7;&#xA0;950 BGB anzusehen und beh&#xE4;lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in H&#xF6;he des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschr&#xE4;nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. &#xA0; BEANSTANDUNGEN / GEW&#xC4;HRLEISTUNGEN Der Auftraggeber hat die Vertragsgem&#xE4;&#xDF;heit der Ware sowie der zur Korrektur &#xFC;bersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverz&#xFC;glich zu pr&#xFC;fen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl&#xE4;rung/Fertigungsreiferkl&#xE4;rung auf den Auftraggeber &#xFC;ber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druck&#xAD;reiferkl&#xE4;rung/Fertigungsreiferkl&#xE4;rung anschlie&#xDF;enden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt f&#xFC;r alle sonstigen Freigabeerkl&#xE4;rungen des Auftraggebers. Offensichtliche M&#xE4;ngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M&#xE4;ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew&#xE4;hrleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun&#xE4;chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist</description></oembed>
