{"version":"1.0","provider_name":"K\u00f6stlin","provider_url":"https:\/\/kostlin.de\/en","author_name":"AAD","author_url":"https:\/\/kostlin.de\/en\/author\/aad\/","title":"AGB","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"ljtecwSMQU\"><a href=\"https:\/\/kostlin.de\/en\/agb\/\">AGB<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/kostlin.de\/en\/agb\/embed\/#?secret=ljtecwSMQU\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&quot;AGB&quot; - K\u00f6stlin\" data-secret=\"ljtecwSMQU\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n<\/script>","thumbnail_url":"https:\/\/kostlin.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/favicon-koestlin-prepress-services-01.png","thumbnail_width":512,"thumbnail_height":512,"description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen AGB \u00a0 GELTUNGSBEREICH Diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Unternehmern (\u00a7\u00a014 BGB), juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Entsprechende Auftr\u00e4ge werden aus\u00adschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00fchrt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. \u00a7\u00a0305b BGB bleibt unber\u00fchrt. \u00a0 PREISE Die im Angebot bzw. der Preisliste genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben.Bei Auftr\u00e4gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen gelten z. B. eine erneute, ge\u00e4nderte Datenlieferung, Text\u00e4nderungen oder auch farbliche \u00c4nderungen\/Anpassungen. Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probesatz, Korrekturabz\u00fcge, \u00c4nderung angelieferter\/\u00fcbertragener Daten und \u00e4hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. \u00a0 ZAHLUNG Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt wer\u00adden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben. Dies gilt nicht f\u00fcr etwaige auf Fertigstellungs- oder M\u00e4ngelbeseitigungskosten gerichtete Anspr\u00fcche des Auftraggebers. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verh\u00e4ltnis beruhen. \u00a7 321 II BGB bleibt unber\u00fchrt. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschlie\u00dflich der Nebenkosten gem. Ziff. II (\u201ePreise\u201c) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. \u00a0 LIEFERUNG Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist. Verz\u00f6gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus \u00a7\u00a0323 BGB nur aus\u00fcben, wenn die Verz\u00f6gerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine \u00c4nderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsst\u00f6rungen \u2013 sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers \u2013 wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, berechtigen erst dann zur K\u00fcndigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung. Eine K\u00fcndigung ist jedoch fr\u00fchestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsst\u00f6rung m\u00f6glich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempel-vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0369 HGB bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu. Bei Abrufauftr\u00e4gen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufauftr\u00e4gen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbest\u00e4tigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollst\u00e4ndig zu liefern oder nach \u00a7\u00a0323 BGB vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unber\u00fchrt. \u00a0 EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh\u00f6rende Ware erfolgen. Zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10\u00a0%, so wird der Auftragnehmer \u2013 auf Verlangen des Auftraggebers \u2013 Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0950 BGB anzusehen und beh\u00e4lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in H\u00f6he des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschr\u00e4nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. \u00a0 BEANSTANDUNGEN \/ GEW\u00c4HRLEISTUNGEN Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druck\u00adreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers. Offensichtliche M\u00e4ngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun\u00e4chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist"}